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Nachbarschaftsraum Rhein-Lahn-Eck

Sie möchten wissen, was in der Nachbarschaft vor sich geht? Welche kirchlichen Angebote es gibt?

Kirchengemeinde Braubach
https://evangelisch-braubach.ekhn.de

Kirchengemeinde Bad Ems
https://kirchengemeinde-bad-ems.ekhn.de

Kirchengemeinde Friedland
https://niederlahnstein-evangelisch.ekhn.de

Kirchengemeinde Frücht-Friedrichssegen
https://fruecht-friedrichssegen-evangelisch.de

Kirchengemeinde Niederlahnstein
https://niederlahnstein-evangelisch.ekhn.de

Kirchengemeinde Oberlahnstein
https://kirchengemeinde-oberlahnstein.ekhn.de

Über den eigenen Kirchturm hinausblicken

Die Evangelische Kirchengemeinde Bad Ems gehört zum kirchlichen Nachbarschaftsraum Rhein-Lahn-Eck, zu der auch Frücht-Friedrichssegen, Friedland, Niederlahnstein und Oberlahnstein sowie Braubach zählen. Insgesamt sind das derzeit gut 8.000 Gemeindemitglieder.

Der Grund für die Neuordnung der kirchlichen Struktur in der Landeskirche Hessen-Nassau sind ein eklatanter Rückgang der Kirchenmitglieder sowie in der Folge Einnahmeausfälle. Im Übrigen ist auch die Zahl der Pfarrpersonen aufgrund anstehender Pensionierungen stark rückläufig. Darüber hinaus war es in einigen Kirchengemeinden schon in der Vergangenheit schwierig, genügend Ehrenamtliche für den Kirchenvorstand zu finden. Dadurch konnten zumindest vereinzelt auch die zahlreichen Verwaltungsaufgaben einschließlich der Instandhaltung der Gebäude und Pflege der Grundstücke nicht vollumfänglich wahrgenommen werden.

Das alles führt dazu, die einzelnen Kirchorte zukünftig in Regionen zusammenzufassen. Damit ist die Erwartung verknüpft, dass sich in der Region genügend Ehrenamtliche finden lassen, die sich um die Kirchenvorstandsarbeit sowie die Gemeindearbeit vor Ort kümmern.

In der Landeskirche wird die kirchliche Nachbarschaft wie eine einzige Gemeinde betrachtet: Sie teilt sich ein gemeinsames Verkündigungsteam aus Pfarrpersonen, Kirchenmusikern und Gemeindepädagogen, es gibt ein gemeinsames Büro und nicht zuletzt einen gemeinsamen Gebäudebestand, am Ende auch eine gemeinsame Organisationsstruktur in Form einer fusionierten Kirchengemeinde, einer aus den Einzelgemeinden zusammengesetzten Gesamtgemeinde oder zumindest einer Arbeitsgemeinschaft.

Die Pfarrpersonen sind dann nicht mehr den einzelnen Ortsgemeinden zugeordnet, sondern der Nachbarschaftsregion insgesamt. Sie haben weiterhin ihre festen Seelsorgebezirke, übernehmen aber auch Aufgaben in der Region.

Die Kirchenvorstände sollen die neue Struktur vorbereiten und möglichst einvernehmlich gestalten. Zu den wohl unangenehmsten Aufgaben gehört dabei die Entscheidung über die Gebäude. Die Synode der Landeskirche hat vorgegeben, dass bis 2030 bei den Kirchen zehn Prozent Einsparung zu erzielen sind, bei den profanen Versammlungsflächen stehen einer Nachbarschaft zukünftig noch 4 Quadratmeter pro 100 Gemeindemitglieder zu - real gibt es derzeit im Rhein-Lahn-Eck noch gut 15 Quadratmeter je 100 Personen. Konkret bedeutet das eine Reduzierung von gut 1.300 Quadratmetern nichtsakraler Versammlungsfläche auf knapp 300. Nur für diese noch zustehende Fläche wird weiterhin Große Bauunterhaltung geleistet und eine Zuweisung für die Kleine Bauunterhaltung sowie für die Bewirtschaftung gezahlt.

Das bedeutet einen schmerzhaften Einschnitt. Nicht alle Überhangflächen müssen sofort stillgelegt oder veräußert werden. Einige Gebäude erhalten weiterhin Zuschüsse der Landeskirche für unbedingt nötige Instandsetzungen in Dach und Fach, jedoch muss die Gemeinde für kleine Mängel und Schönheitsrenovierungen sowie für laufende Kosten wie Heizung selbst aufkommen. Für zahlreiche andere Gebäude gibt es gar keine Zuweisungen mehr. Hier muss die Gemeinde für alles selbst aufkommen, auch für Versicherungen zum Beispiel.

Die anfallenden Kosten können zwar durch Vermietungen und Gebühren verringert werden, im Zweifelsfall wird aber der Kostendruck für die Nachbarschaft zu hoch. Dann kann über kurz oder lang nur die Veräußerung eine Entlastung bringen. Abgesehen davon binden Gebäude auch andere Ressourcen: Sie müssen gereinigt und inspiziert werden, jemand muss zum Beispiel ansprechbar sein für Schlüssel und Vermietungen.

Mit weniger Gepäck reist es sich leichter. Dementsprechend ist zu überlegen, welche Gebäude in der Zukunft tatsächlich dringend gebraucht werden, welche man sich wenigstens noch mittelfristig wird leisten wollen, und von welchen nach und nach eine Trennung ernsthaft in Betracht gezogen werden kann. Dafür gibt es verschiedene Kriterien, zum Beispiel den baulichen und technischen Zustand sowie Lage und Prominenz.

Natürlich spielt auch die Auslastung eine Rolle. Allerdings will bedacht sein, dass die Entscheidung über die Gebäude eine Weichenstellung für Jahrzehnte sein wird. Die Kirchenvorstände müssen also nicht nur klug darauf achten, dass es in der Nachbarschafts-Region gut erreichbare und funktionale Gebäude gibt, sie müssen auch einkalkulieren, dass sich das Gemeindeleben im nächsten Jahrzehnt drastisch verändern kann, wenn etwa ein anstehender Generationswechsel in der Mitarbeiterschaft nicht gelingt, oder wenn einzelne Kirchorte über längere Zeit vakant bleiben.

Für Bad Ems ergibt sich in der momentanen Diskussionslage, dass die Kaiser-Wilhelm-Kirche und die Martinskirche weiterhin mit vollen Zuweisungen bedacht werden, während der Kirche Kemmenau nur die notwendigste Unterstützung der Landeskirche zufließen wird, sprich: Hier müssen Einnahmen generiert werden. Von den Gemeindehäusern wird nach dem aktuellen Stand das Haus der Kirche zumindest mittelfristig weiterhin bezuschusst werden. Allerdings zählen in allen Szenarien die beiden Gemeindehäuser an der Martinskirche und an der Kaiser-Wilhelm-Kirche zu den entbehrlich erscheinenden Gebäuden, für die zumindest keine landeskirchlichen Mittel mehr zu erwarten sind.

Wilfried Steller

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