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Christliche Patientenvorsorge

Den folgenden Text haben wir von der Homepage der Evangelischen Kirche in Deutschland übernommen:

Mit der Christlichen Patientenvorsorge wollen die Kirchen Menschen dabei unterstützen, einen Weg zwischen nicht gebotener Lebensverlängerung und nicht verantwortbarer Lebensverkürzung zu finden. Deshalb berücksichtigt die Christliche Patientenvorsorge einerseits die theologisch-ethischen Aspekte eines christlichen Umgangs mit dem Ende des irdischen Lebens und erläutert andererseits die wichtigsten juristischen Gesichtspunkte.

Christliche Patientenvorsorge bedeutet dabei nicht, dass sie nur von Christen verwendet werden kann. Sie weiß sich aber in besonderer Weise dem christlichen Glauben verpflichtet und ist daher von christlichen Überzeugungen geprägt. Dazu gehört auch eine deutliche Ablehnung der Tötung auf Verlangen und der ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung. Die Christliche Patientenvorsorge ist getragen von der christlichen Hoffnung, dass der Tod das Leben nicht auslöschen kann, sondern es seine Vollendung findet in Gott, dem Urgrund allen Lebens.

Hintergrund zu den Inhalten:

Die aktuelle Christliche Patientenvorsorge umfasst vier Bereiche für eine selbstbestimmte Vorsorge:

die Vorsorgevollmachten,
die Betreuungsverfügung,
die Patientenverfügung,
die Äußerung von Behandlungswünschen.

Diese vier Möglichkeiten der Patientenvorsorge bringen den Willen eines entscheidungsfähigen Menschen im Vorfeld einer Erkrankung oder des Sterbens zum Ausdruck. Sie kommen zum Tragen, wenn der Patient aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden bzw. seinen aktuellen Willen zu äußern.

Neu ist gegenüber den vorhergehenden Auflagen, dass die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht erweitert wurden. Deshalb sind jetzt drei verschiedene mögliche Vorsorgevollmachten enthalten:

die Vorsorgevollmacht in Gesundheits- und Aufenthaltsangelegenheiten,
die Vorsorgevollmacht zu Totensorge, Organspende und Bestattung,
die Generalvollmacht in den übrigen Angelegenheiten, die insbesondere eine vermögensrechtliche Bevollmächtigung ermöglicht und auch über den Tod hinaus gilt.

Bezugsmöglichkeiten:

Die Christliche Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Behandlungswünsche, Handreichung und Formular (Gemeinsame Texte, Nr. 20) können Sie beziehen über die DBK unter www.dbk.de in der Rubrik Publikationen und über die EKD unter www.ekd.de/cpv oder per E-Mail versand@ekd.de.

 

 

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