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Haushaltsplan 2024 liegt aus

Der Haushaltsplan 2024 liegt vom 2. bis 11. April im Gemeindebüro während der Präsenzzeiten für Gemeindemitglieder zur Einsichtnahme aus. Wir bitten unbedingt um telefonische Voranmeldung.

Der Entwurf des Haushalts ist von der Regionalverwaltung am 28. Februar vorgelegt und vom Kirchenvorstand im März beschlossen worden. Er stellt insgesamt eine Fortschreibung der bisherigen Haushaltsplanung dar, denn er folgt derselben Systematik, nimmt bei den Beständen an Gebäuden und Predigtstellen keine Abstriche vor und orientiert sich an den Ansätzen sowie den Ist-Zahlen des vergangenen Jahres.

Der Haushalt erwartet bei einer Summe von ordentlichen Erträgen in Höhe von 392.396€ und Finanzerträgen von zusätzlichen 17.376€ ein Jahresergebnis von 57.125€. Dem steht die Realisierung der Rücklagenzuführungen in Höhe von insgesamt 56.959€ entgegen. Bei einer Rücklagenentnahme (für die Orgeltilgung) von 8.000€ bleibt ein Bilanzergebnis von 8.166€.

Zuweisungen

Die Grundzuweisung je Gemeindemitglied wurde um 2,43€ auf 33,98€ je Kopf erhöht. Bei 3021 Gemeindemitgliedern zum Stichtag (minus 98 gegenüber dem Vorjahr) ergibt sich eine Erhöhung der Zuweisung um gut 4.000€ auf jetzt 102.650€. Hinzu kommen die Gottesdienstpauschalen (7.000€). Die Grundzuweisung liegt also bei knapp 110.000€.

Für die Gebäude erhält die Kirchengemeinde Zuweisungen für die Bewirtschaftung und die Kleine Bauunterhaltung. Bei den Bewirtschaftungskosten wird außerdem eine Pauschale je Gemeindeglied (1,89€ gegenüber 1,85€ im Vorjahr) gezahlt, ebenso bei der Kleinen Bauunterhaltung (0,39€ gegenüber 0,38€). Der Bauindex wurde von 19,614 auf 21,173 spürbar erhöht. Bei sonst weitgehend identischen Bedingungen liegt die Gebäudezuweisung bei insgesamt 128.300€ und damit rund 5.000€ höher als im letzten Jahr.

Im Rahmen der Doppik sind wie schon in den letzten Jahren Abschreibungen für Gebäude in den Haushaltsplan eingearbeitet. Dies wird so dargestellt, dass bei jedem Gebäude der „Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten“ als Einnahme gebucht wird. Abgezogen wird davon die „Abschreibung für Abnutzung“. Daraus ergibt sich ein Minus, das als „Eigenanteil der Gemeinde“ bezeichnet wird. Diese gemeindlichen Eigenanteile für den Gebäudeerhalt liegen unverändert bei insgesamt 53.200€. Diese Summe ist einer entsprechenden Rücklage zuzuführen.

Betrachtet man sie in Relation zu den Zuweisungen, wird deutlich, dass die Gebäudelast schwer wiegt. Nur wenn die Bewirtschaftungskosten gering ausfallen und die Bauunterhaltung sehr maßvoll geblieben ist, kann dieser Eigenanteil mit den Zuweisungen ausgeglichen werden. Wenn es allerdings wie beim KiTa-Gebäude gar keine Zuweisungen gibt, kommen zu den unvermeidlichen Kosten die verpflichtenden Eigenanteile noch hinzu. Da Maßnahmen der Kleinen Bauunterhaltung in Zukunft bis 20.000€ reichen (bei höheren Summen ist im Zuge der Großen Bauunterhaltung die Landeskirche mit im Boot) statt bisher bis 10.000€, wird das Haushaltsrisiko für die Kirchengemeinde in diesem Jahr größer.

Bei den Erbbau- und Pachterlösen ist nach einer Revision aller Pachtverträge, die 2024 wirksam wird, eine kleine Steigerung um 370€ auf 10.653€ zu erwarten. Diese gehören zum Pfarreivermögen, das durch die Kirchenverwaltung für die Besoldung von Pfarrpersonen eingesetzt wird. Als Aufwandsentschädigung bleiben 2.130€ bei der Kirchengemeinde.

Die Tilgung der Eule-Orgel aus einer dafür angelegten Rücklage geht dem Ende entgegen und ist statt mit bisher 12.800€ in diesem Jahr nur noch mit 8.000€ veranschlagt.

Die Gesamtzuweisung fällt mit 229.750€ rund 2.500€ höher aus als im letzten Jahr.

Bewertung

Die Kirchengemeinde führt ein sehr genügsames Gemeindeleben. Die Gemeindearbeit im engeren Sinn umfasst ohne die Vergütungen Ausgaben von lediglich rund 10.000€. Auch die Verwaltungskosten sind mit rund 8.000€ nicht zu hoch. Da 72.000 bis 76.000€ für Vergütungen fix sind, ist der verbleibende Spielraum zum Beispiel für die professionelle Grundstückspflege und einen Hausmeisterservice darstellbar.

Ganz anders sieht es bei der Gebäudelast aus. Der Haushaltsplan umfasst keinerlei ernsthafte Kostenbeteiligung der Gemeinde für die Wiederherstellung der Kaiser-Wilhelm-Kirche, da diese bislang noch aus EKHN-Mitteln gezahlt werden. Wenn die Kirchengemeinde zum Beispiel zwingende Maßnahmen zur Sicherung aus eigenen Mitteln finanzieren muss, kann das sehr schnell aus dem Ruder laufen. Auch die Kindertagesstätte Arche Noah birgt angesichts der angegriffenen und veralteten Bausubstanz aufgrund der vertraglich der Kirchengemeinde zugeschriebenen Baulast ein ungedecktes Kostenrisiko.

Zudem haben weitere Gebäude Investitionsbedarf: Das Gemeindehaus West verursacht zum Beispiel unverhältnismäßig hohe Energiekosten, weil es keinerlei Dämmung gibt. Das Gemeindehaus Ost weist Risse auf. In der Martinskirche deutet der Schimmelbefall in der Nordostecke auf ein Belüftungsproblem, das mittelfristig angegangen werden sollte.

Eine Perspektive, welche Gebäude zukünftig noch eine Zuweisung erhalten und welche nicht mehr, ergibt sich erst im Laufe des Jahres. Viel wird darauf ankommen, ob die Kirchengemeinde mit der Verwertung der dann nicht mehr finanzierten Gebäude alleine gelassen wird. Es kann also sein, dass sie zumindest für eine Übergangszeit die Kosten für minimale Bewirtschaftung und allernötigste Bauunterhaltung aus eigener Tasche aufbringen muss.

Lieve Van den Ameele


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